Seit einigen Jahren wird der Energieausweis österreichweit für Gebäude erstellt – er gehört sogar gesetzlich verpflichtend dazu, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. In diesem Blogartikel möchten wir eine übersichtliche und verständliche Erklärung darüber bieten, welche Kennwerte im Energieausweis enthalten sind, welche Gültigkeit bzw. Relevanz die Inhalte haben, wie ein Energieausweis erstellt wird und welche Daten und Werte die wichtigsten sind.
Folgende Punkte erwarten Sie zum Thema Energieausweis:
- Was ist ein Energieausweis für Gebäude?
- Der Bedarfsausweis
- Der Verbrauchsausweis
- Warum braucht man einen Energieausweis?
- Ausnahmen von der Energieausweispflicht
- Energieausweis in Österreich und dessen Bundesländern
- Welche Daten werden für einen Energieausweis gemessen?
- Tabelle: Die Kenndaten in einem Energieausweis
- Energieausweis-Klassen
- Erklärung: So sieht der Energieausweis aus
- Energieausweis erstellen lassen
- Wer stellt einen Energieausweis aus?
- Was kostet ein Energieausweis?
- Fazit zum Energieausweis in Österreich
Was ist ein Energieausweis für Gebäude?
Ein Energieausweis ist eine Bewertung über die Energieeffizienz eines Gebäudes oder eines einzelnen Gebäudeteils, was die thermische Energie betrifft. Die Kennwerte in einem Energieausweis dienen also der Beurteilung, wie viel Energie im Jahr verbraucht wird, um ein bestimmtes Raumklima zu schaffen.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Energieausweisen – einerseits den Bedarfsausweis und andererseits den Verbrauchsausweis. Die beiden unterscheiden sich in der Art, wie sie erstellt werden bzw. wie sie zu ihren Ergebnissen kommen.
Der Bedarfsausweis
Bei dem Bedarfsausweis werden die Kennzahlen und Werte für ein Gebäude anhand von verschiedenen Daten wie Alter und Typ des Gebäudes, Standort und Nutzfläche sowie anhand von technischen Gebäude- und Heizungsdaten und schließlich standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten und Raumtemperatur) berechnet. Zum Beispiel nimmt man eine Raumtemperatur von 20° Celsius als Standardwert für Wohnungen.
Durch die Orientierung an standardisierten Werten hat diese Art der Berechnung den Vorteil, dass die Ergebnisse nicht durch individuelles Nutzerverhalten beeinflusst werden und so mehr das Gebäude in den Vordergrund rückt. Andererseits fußen die Kennzahlen nicht auf tatsächlich gemessenen Verbrauchszahlen – somit kann die Exaktheit der Berechnungen je nach Genauigkeit der miteinberechneten Werte variieren.
Der Verbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis werden die Ergebnisse einerseits auch auf der Basis grundlegender Gebäudedaten ermittelt – aber es fließen auch die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre mit ein, also Warmwasserverbrauch und Heizkosten. Für ein ganzes Gebäude sollten dabei natürlich auch Leerstände berücksichtigt werden, um zu einem realistischen Bild zu kommen. Die Datenerhebung ist bei dieser Wert-Ermittlung meist einfacher und exakter und schließt oft auch eine Vor-Ort-Besichtigung mit ein. Das tatsächliche Nutzerverhalten hat in diesem Berechnungsmodell allerdings größeren Einfluss auf die Ergebnisse – das Gebäude allein lässt sich daraus deshalb nicht so schön abstrahieren.
Warum braucht man einen Energieausweis?
Seit 2012 ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer (Wohn-)Immobile durch das österreichische Energieausweis-Vorlage-Gesetz verpflichtend. Bei den Verhandlungen bzw. bei Vertragsabschluss muss dem Käufer oder Mieter der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt, spätestens nach 14 Tagen nachgereicht werden. Erfolgt das nicht, muss der Veräußerer der Immobilie mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 € rechnen.
Der Mieter bzw. Käufer hat das Recht, den Energieausweis einzufordern – der Aussteller des Energieausweises haftet für die Richtigkeit der Angaben. Damit verbunden sind entsprechende Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche.
Das Gesetz bestimmt auch, dass bereits im Immobilien-Inserat – egal, ob Print oder online – Kennzahlen des Energieausweises enthalten sein müssen. Angegeben wird hier meistens der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) oder der ältere Wert Heizwärmebedarf (HBW).
Der Energieausweis dient dem Käufer oder Mieter dazu, übersichtlich die ungefähren Kosten bzw. die Kosteneffizienz im Bereich Energie einschätzen zu können. Aber natürlich gibt der Energieausweis keinen direkten Aufschluss über zukünftige Kosten, da diese vom jeweiligen Energiepreis (Heizöl, Holz etc.) und von weiteren Faktoren abhängen.
Die rechtliche Grundlage ist eine EU-Gebäuderichtlinie von 2002 – die österreichische Gesetzgebung hat die Berechnungsvorgänge in verschiedenen Normen genau geregelt.
Ausnahmen von der Energieausweispflicht
Nicht jedes Gebäude braucht von Gesetzes wegen einen Energieausweis – die Ausnahme gilt für Gebäude, die nur frostfrei zu halten sind, abbruchreif sind, provisorisch auf höchstens zwei Jahre errichtet wurden oder für religiöse Zwecke bzw. nicht ganzjährig genutzt werden.
Weiters ausgenommen sind Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftlich genutzte Gebäude, wenn diese hauptsächlich mithilfe von Abwärme geheizt bzw. gekühlt werden, sowie freistehende Gebäude mit weniger als 50 m2 Nutzfläche.
Energieausweis in Österreich und dessen Bundesländern
Seit 2008 ist der Energieausweis für Neubauten, seit 2009 für den Altbau Pflicht. Die Gesetzeslage zum Energieausweis ist in Österreich Ländersache, d.h. die einzelnen Bestimmungen können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, wobei die Regelungen mittlerweile weitgehend vereinheitlicht wurden – das Land Salzburg bildet eine Ausnahme.
Für eine realitätsnahe Bestandsabbildung und die Entwicklung von Fördersystemen und Energiestrategien werden alle ausgestellten Energieausweise erfasst und zentral gespeichert.
Welche Daten werden für einen Energieausweis gemessen?
Die verschiedenen Kennzahlen sollen Gebäude in Bezug auf deren Energie-Effizienz transparent und vergleichbar machen.
Tabelle: Die Kennzahlen in einem Energieausweis
In dieser Tabelle finden Sie die vorrangigen Kennwerte:
HWB: Spezifischer Referenz-Heizwärmebedarf | Die thermische Qualität der Gebäudehülle pro Quadratmeter pro Jahr – Angaben in kWh. |
NEB: Nutzenergiebedarf | Die Summe aus Heizwärme- und Warmwasser-Energiebedarf. |
EEB: Endenergiebedarf | Die Energie, die in Form von Strom, Holz, Heizöl etc. von außen zugeführt, also eingekauft werden muss. In diesen Wert fließen auch die Verluste durch die Haustechnik mit ein, z.B. Strom für Heizanlagen. |
PEB: Primärenergiebedarf | Die Energie, die benötigt wird, bis der Energieträger vor Ort zum Einsatz kommt, z.B. bei Förderung, Verarbeitung und Transport von Heizöl. |
CO2 Kohlendioxidemissionen | Die Gesamtmenge an Kohlendioxid, die durch den Endenergiebedarf und auch den Primärenergiebedarf freigesetzt wird – inkludiert also auch Verluste und vorgelagerte Prozesse wie Rohstoffgewinnung, Verarbeitung, Verteilung und Speicherung |
fGEE Gesamtenergieeffizienzfaktor | Dieser Faktor setzt den Endenergiebedarf in Beziehung mit einem Referenzwert (2007 festgesetzter Standardwert eines Referenzgebäudes). Energieeffizientere Gebäude haben einen fGEE von unter 1, weniger energieeffiziente einen Faktor über 1. |
Energieausweis-Klassen
Wie auf Kühlschränken oder anderen Geräten kommt auch beim Energieausweis eine Klassifizierung von A++ (Passivhäuser) bis zu G (alte, unsanierte Gebäude) zum Einsatz.
Bei A++ ist der Heizwärmebedarf pro Quadratmeter-Brutto-Grundfläche bei maximal 10 kWh, bei der Energieausweis-Klasse G bei über 250 kWh.
Erklärung: So sieht der Energieausweis aus
Der Energieausweis besteht aus mehreren Seiten und enthält nicht nur die Berechnungen der verschiedenen Werte des Energiebedarfs, sondern auch Empfehlungen, mit welchen Maßnahmen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern werden kann.
Hier sehen Sie die erste Seite des Energieausweises mit der typischen Grafik der Energieausweisklassen und grundlegenden Angaben zum Gebäude – auf den nächsten Seiten folgen dann die geometrischen, bauphysikalischen und haustechnischen Eingabedaten, Sanierungsempfehlungen etc.
Energieausweis erstellen lassen
Es gibt verschiedene Stellen, die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind. Dazu gehören folgende:
- Baumeister, Ziviltechniker und Architekten
- Ingenieurbüros für Bauphysik, Elektroytechnik, Gebäudetechnik (Installation, Heizungs- und Klimatechnik), Innenarchitektur, Maschinenbau, Technische Physik, Umwelttechnik, Verfahrenstechnik
- Zivilingenieur und Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Bauwesen, Technische Physik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau, Gebäudetechnik
- Heizungs-, Kälte- und Klima-, Gas- und Sanitär-, Elektro- oder Lüftungstechniker
- Zimmermeister
- Fallweise auch Rauchfangkehrer oder Hafner
Hilfe bekommen Sie auf der Suche nach den richtigen Ansprechpartnern auch von den Energieagenturen der Länder bzw. entsprechenden Beratungsstellen.
Unterlagen zur Erstellung des Energieausweises
Wer einen qualifizierten Energieausweis erstellen lassen möchte, muss verschiedene Unterlagen vorlegen, die zur Berechnung dienen. Sie benötigen im Idealfall alle folgenden Dokumente:
Den Bauplan bzw. Einreichplan, der die Grundrisse und andere relevante Schnitte sowie die Bemaßungen der Fenster und Türen beinhaltet, ebenso wie eine Beschreibung der thermischen Hülle, also von jenen Bauteilen, die die beheizten von den unbeheizten Bereichen trennen.
Weitere Details über Freiflächen, Keller, Dachgeschoß, Garage, Beschaffenheit der Decken etc. und auch Faktoren wie Verschattung, Heiz- und Lüftungssystem, Warmwasser-Bereitung, Energieträger, Geräte und Klimadaten des Standorts fließen in die Berechnung mit ein.
Was kostet ein Energieausweis?
Der Preis für die Energieausweis-Erstellung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – am besten vergleichen Sie daher verschiedene Angebote. Beim Verkauf der Immobilie muss der Verkäufer zahlen – bei entsprechender Abmachung können die Kosten auch mit dem Käufer geteilt werden. Auch im Rahmen des Mietrechtsgesetzes müssen die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises vom Vermieter getragen werden.
Fazit zum Energieausweis in Österreich
Der Energieausweis ist in Österreich gesetzlich verpflichtend bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen und auch ein integraler Bestandteil bei Baubewilligungen, umfangreichen Veränderungen eines Neubaus oder bei Altbau-Sanierungen. Die verschiedenen Kennzahlen geben Auskunft über die Energie-Effizienz eines Gebäudes oder einer Wohnung und – damit verbunden – einen Anhaltspunkt zu den zu erwartenden Kosten.
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Energieausweis in Österreich oder zu anderen Themen haben, schreiben Sie uns!