Effektiver Schutz mit Blitzschutzanlagen
Die Sicherheit im eigenen Haus kann gar nicht erst genug genommen werden. Doch wofür sind Blitzschutzanlagen gedacht und welche Aufgabe haben Sie? In erster Linie sollen Blitzschutzanlagen den Blitz in die Erde ableiten, um so das Haus und seine Bewohnerinnen zu schützen. Denn Blitzschäden werden immer häufiger gemeldet. Sie sind in Österreich in öffentlichen Gebäuden sowie in Wohnanlagen mit mehreren Wohneinheiten verpflichtend. Darüber hinaus müssen auch elektronische Geräte vor Blitzen geschützt werden. Hierbei ist ein Komplettsystem ratsam. Das Lightning Protection System, kurz LPS besteht aus mehreren Komponenten. Es wird zwischen innerem und äußerem Blitzschutz unterschieden.
Die Maßnahmen des inneren und äußeren Blitzschutzes soll ein geschütztes Volumen gegen Feuer und Schäden schaffen. Es dürfen hierbei keine gefährlichen Spannungen über Versorgungsleitungen von außen entstehen. Blitzschutzanlagen müssen sich in Österreich auch regelmäßig (je nach Nutzung alle drei – fünf Jahre) einer Prüfung unterziehen! Das Ergebnis der Prüfung von Blitzschutzanlagen muss in sogenannten Prüfbefunden festgehalten werden. Die Blitzschutzanlage besteht aus einem grobmaschigen Drahtnetz, die um das Haus herum befestigt ist. Das Haus wird anschließend mit Tiefenerdern verbunden, damit der Blitz in die Erde geführt wird.
Blitzschutzanlagen sind sinnvoll
Arno Kransteiner, der stellvertretende Landesinnungsmeister der Wirtschaftskammer für Elektrotechnik meint: „Obwohl sie nicht immer verpflichtend sind, ist es trotzdem sinnvoll Blitzschutzanlagen zu haben. Werden am Dach entsprechende Fangleitungen montiert, die am Gebäude entlang bis zu Erdungsanlage führen – die Überspannungen werden dann ins Erdreich abgeleitet. Für ein Einfamilienhaus kommt man auf 2.500 Euro an Kosten. Ende Juni 2017 hätte so beispielsweise ein Brand auf der Ogrisalm (Gemeinde Ferlach) verhindert werden können. Auch eine fünfköpfige Familie in Sierning (Bezirk Steyr-Land) hatte Mitte Juli großes Glück als ein Blitz einschlug, die Familie aber zum Glück unverletzt blieb. Die Decke ist zwar teilweise eingestürzt und das Gebäude war beschädigt. Doch dies ist angesichts der Umstände wohl nur nebensächlich.
Ob eine Blitzschutzanlage notwendig ist oder nicht, muss ein Sachverständiger klären. Laut Landesjurist Albert Kreiner ist ein Blitzschutz notwendig, „wenn sie wegen ihrer Lage, Größe und Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung dies erfordern“. In den meisten Fällen werden eventuelle Blitzschäden auch durch Feuerversicherungen gedeckt.