Diese charmante Altbauwohnung im 4. Obergeschoss eines klassischen Wiener Innenstadtgebäudes überzeugt durch ihre klare Raumstruktur, angenehme Raumhöhen und eine repräsentative Wohnatmosphäre in bester Innenstadtlage.
Auf rund 60,26 m² Wohnfläche bietet die Wohnung ein hochwertiges Zuhause für anspruchsvolle Stadtliebhaber. Zwei gut proportionierte Zimmer ermöglichen eine flexible Nutzung als Wohn- und Schlafzimmer oder alternativ als Wohn- und Arbeitsbereich. Raumhöhen von rund 2,60 m bis 2,65 m sowie große Fensterflächen sorgen für helle, freundliche Räume und unterstreichen den klassischen Altbaucharakter. Die Küche ist funktional gestaltet und bietet ausreichend Platz für eine komfortable Küchenausstattung. Das Badezimmer ist zeitgemäß ausgeführt, der kompakte Vorraum gewährleistet eine effiziente Erschließung aller Räume. Diese Wohnung eignet sich ideal für Singles oder Paare, die Wert auf stilvolles Wohnen in zentraler Lage legen. Die exklusive Adresse in der Ballgasse, nur wenige Schritte von Graben, Kohlmarkt und Stephansplatz entfernt, garantiert urbanes Wohnen auf höchstem Niveau mit exzellenter Infrastruktur, kultureller Vielfalt und bester öffentlicher Anbindung.
Lage
Die Liegenschaft befindet sich in absoluter Bestlage des 1. Wiener Gemeindebezirks, in der ruhigen Ballgasse, einer charmanten Seitengasse zwischen Graben und Kohlmarkt. Die Umgebung ist geprägt von historischer Bausubstanz, exklusiven Boutiquen, renommierten Gastronomiebetrieben sowie kulturellen Einrichtungen. Der Stephansdom ist in wenigen Gehminuten erreichbar. Die öffentliche Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet: U-Bahnlinien U1 und U3 (Stephansplatz), U3 (Herrengasse) sowie mehrere Buslinien befinden sich in unmittelbarer Nähe. Sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie hochwertige Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig vorhanden.
Ansprechpartner
Frau Doris Kurzweil || +43 699 17 55 66 16 || dk@jpi.at
Wir weisen darauf hin, dass wir entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig sind und wir mit dem Abgeber in ständiger Geschäftsbeziehung stehen und schon aus diesem Grund ein wirtschaftliches Naheverhältnis vorliegt.